Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) beschlossen. Wichtig für stationäre Pflegeeinrichtungen ist, dass Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden sollen.
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