Am Mittwoch, 10. Juli, hat die Bundesregierung den Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beschlossen. Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
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