Hinterbliebene müssen als Erben die vom Sozialamt aufgebrachten Pflegeheimkosten für den Verstorbenen erstatten. Verlangt die Behörde aber den Verkauf einer geerbten und selbst bewohnten Immobilie, so dass Hinterbliebene in eine Mietwohnung umziehen müssen, kann ein Härtefall vorliegen, urteilte das BSG.
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