Der gesetzliche und gerichtliche Anspruch auf Unternehmergewinn in der Vergütung von Pflegeeinrichtungen wirft weitere Fragen auf. Bedingt sind diese durch die den Pflegemarkt eigenen, sehr spezifischen Aspekten, die in keinem anderen Markt so zu finden sind. Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat nun Signalwirkung.
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