Der Bundestag hat heute (18. September) das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene Regelungen zur finanziellen Entlastung bis Ende des Jahres verlängert. Geregelt wird zudem die Wiederaufnahme der Qualitätsprüfungen zum 1. Oktober.
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