Die Ersatzkassen haben zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung von Wachkomapatienten und andere intensivpflegebedürftige Menschen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen.
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