Während das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 16. Juli veröffentlichten Urteil einer Dauernachtwache einen Nachtzuschlag von 20 Prozent zusprach, hielt das LAG Rheinland-Pfalz in einer am 19. Juli veröffentlichten Entscheidung 25 Prozent für angemessen.
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