Seit 1. Januar 2020 gelten die Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz – auch gegenüber Ärzten. Dies bedeutet, dass sich die Fachpflege emanzipiert und mehr Verantwortung trägt. Parallel steigt auch das Risiko für Pflegeheime, wenn das Personal Aufgaben übernimmt, zu denen es nicht befugt ist.
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